Zeiterfassung für Dienstnehmer mit All-In Verträgen

Die GeCOTime Zeiterfassungssoftware verwaltet Personen, erfasst Zeitdaten und wertet die Ergebnisse in verschiedenen Formaten aus. Mit der GeCOTime Zeiterfassungssoftware decken Sie das Erfassen von Zeitdaten ab – vollständig abgestimmt auf das österreichische Arbeitsrecht.
vertrag arbeitsvertrag all-in

All-in Vertrag in Verbindung mit Zeiterfassung

Nur wenn ein All-in Vertrag in Verbindung mit Zeiterfassung realisiert wird, können allfällige Diskussionen über Sinn und Nutzen solcher Vereinbarungen objektiv geführt werden.

In einem All-in Vertrag sind alle Mehrstunden und Überstunden aber auch Reisezeiten, die ein Mitarbeiter erbringt, abgegolten. Das betrifft auch Arbeitsleitung an Wochenenden und an Feiertagen. Neben dem All-in-Vertrag gibt es die Überstundenpauschale, die hier aber nicht Thema ist.

All-in Verträge waren Anlass für heftige Diskussionen zwischen Arbeitnehmervertreter und Arbeitgebervertreter. Darin ging es meist um Argumente für und gegen diese Vertragsmodelle jeweils aus der Sicht der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Beide Parteienkamen zu der Schlussfolgerung, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von All-in-Verträgen profitieren können.

Die Gewerkschaft reklamierte, dass Mitarbeiter mit All-in-Verträgen meist mehr Überstunden leisten, als in der Kalkulation der Bruttolöhne eingerechnet wurde. Das würde aber bedeuten, dass Aufgrund der tatsächlichen Arbeitszeiten und unter Berücksichtigung der geleisteten Überstunden, der kollektivvertragliche Mindestgehalt unterschritten wurde. Damit haben Arbeitgeber ein Anrecht auf Nachzahlung von Überstunden. Aber nur wenn sich gemäß kollektivvertraglichem Mindestgehalt vereinbartem Bruttogehalt eine Überstundenzahl ergibt, die unter der Zahl der tatsächlich geleisteten Überstunden liegt.

Transparenz kann hier nur eine ordnungsgemäße Zeiterfassung bringen. Durch die Berechnung der Arbeitszeiten und deren Dokumentation sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber angehalten alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Ein Arbeitgeber darf den All-in-Gehalt nicht kürzen, auch wenn die tatsächliche Arbeitszeit unter der vertraglich festgelegten Normalarbeitszeit liegt. Arbeitnehmer haben aber Anspruch auf zusätzliche Entlohnung, wenn die tatsächliche Arbeitszeit und der zugrundeliegende Kollektivvertrags-Gehalt eine höhere Bruttoentlohnung ergeben.

In diesem Forum wurde bereits vor einiger Zeit, aus Anlass des 2017 abgeschlossenen Kollektivvertrages für Handelsangestellte das Thema All-in Vertrag und Zeiterfassung behandelt. Auch in diesem Beitrag wurde darauf hingewiesen, dass ein All-in Vertrag in Verbindung mit Zeiterfassung vor allem dem Arbeitnehmer zugutekommt.

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema  und unserer Zeiterfassung Software von Gecotime. Kontaktieren Sie uns!

Filtern Sie nach Themen, die Sie interessieren:

Weitere Themen aus unserem Blog

Sofort melden und
beraten lassen …

Oder einen Rückruf anfordern