Kurzarbeit und Home Office einfach und rechtssicher verwalten!
Professionelle Zeiterfassung in Österreich:
Zeiterfassungssoftware so flexibel wie die Arbeitszeit!
Kurzarbeit und Home Office einfach und rechtssicher verwalten!
Professionelle Zeiterfassung in Österreich:
Zeiterfassungssoftware so flexibel wie die Arbeitszeit!
Mit der GeCOTime® Software zur Zeiterfassung erfüllen Sie alle Anforderungen des Österreichischen Arbeitszeitgesetzes und unzähliger Kollektivverträge im Standard. Unsere Produkte ermöglichen die Umsetzung komplexer Funktionen bei einfacher Anwendung. GeCOTime® bietet individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen, denn Zeit ist Geld!
Das GeCOTime®-Modul BDE/Auftrag erlaubt die komplette Verwaltung von Daten, wie Erfassung und Auswertung von Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Qualitätsdaten im Fertigungsprozess und Projektmanagement. GeCOTime® BDE/Auftrag kann als Rückmeldesystem für PPS Lösungen oder eigenständiges BDE-System genutzt werden.
Unsere Standardsoftware zur Zeiterfassung GeCOTime® ist eine moderne Web-Anwendung für die Verwaltung verschiedenster Daten, wie Zeiterfassung, BDE und Zutrittskontrolle. Sie können GeCOTime® auf Ihrem oder einem gehosteten Server auch als „Cloud-Lösung“ betreiben und nutzen.
GeCOTime® ist modular nach Funktionen und Anzahl Ihrer Mitarbeiter skalierbar. Dadurch entsprechen die Kosten unserer Lösung der Größe und den Bedürfnissen Ihres Unternehmens.
Verwalten von Personen, Erfassen von Zeitdaten, Auswertungen im Excel oder PDF Format.
Sie möchten ein Projekt aufsetzen und wünschen ein Angebot? Oder möchten Sie sich über ein Produkt informieren? Profitieren Sie von unserem Know-How! Erfahrene Mitarbeiter stehen Ihnen zur Verfügung – rufen Sie uns an: Tel: +43 1 23 50 955 – 0.
Sie benötigen rasche Hilfe oder suchen nach einer passenden Lösung? Nehmen Sie gleich über das Anfrageformular Kontakt mit uns auf! Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen! Zeit ist Geld!
Ebenfalls sind wir telefonisch unter +43 1 23 50 955 – 0 für Sie erreichbar.
Sie brauchen Unterstützung bei der Parametrierung oder Bedienung von GeCOTime? Oder hat Ihr System einen „Knacks“ und Sie suchen kompetente Hilfe? Kein Problem – Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf, wir sind für Sie da!
GeCOSOFT ist Spezialist für Zeiterfassung in Klein- und Mittelunternehmen.
Zeiterfassung für KMU muss leistungsstark, kostengünstig und einfach umzusetzen sein! Entdecken Sie unsere Software zur Mitarbeiter-Zeiterfassung für österreichische Klein- und Mittelunternehmen. Hier ist unser KMU-Angebot!
Jeder Arbeitgeber in Österreich ist per Gesetz verpflichtet, Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden seiner Arbeitnehmer zu führen. Die Zeitaufzeichnung muss sowohl die tägliche Arbeitszeit, als auch alle Pausen, sowie den Anfangs- und Endzeitpunkt des Arbeitstages schriftlich dokumentieren. Auch die Gesamt-Wochenarbeitszeit muss angeführt werden. Allerdings kann vereinbart werden, dass bei Gleitzeit, Außendienst und Telearbeit (Homeoffice) der Arbeitnehmer die Arbeitszeitaufzeichnung selbst führt.
Die generelle Aufzeichnungspflicht besteht auch für Kleinbetriebe mit nur einem oder wenigen Mitarbeitern.
Findet eine Beschäftigung während der Ersatzruhe, der Feiertagsruhe oder der wöchentlichen Ruhezeit statt, müssen zusätzliche Vorschriften beachtet werden.
Die Arbeitszeitaufzeichnungen sind die Grundlage der Entlohnung. Fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen können die Strafbarkeit des Unternehmers zur Folge haben. Die Einhaltung der Aufzeichnungspflicht wird vom Arbeitsinspektorat geprüft. Ob solche Kontrollen angekündigt werden, steht übrigens im Ermessen der Arbeitsinspektionsorgane. Dabei ist auf Erfolg und Zweck der Amtshandlung, sowie nach Möglichkeit auch auf betriebliche Erfordernisse Bedacht zu nehmen.
Wann die laufende Aufzeichnungspflicht entfällt
Der Arbeitgeber hat bei Arbeitnehmern, die einer fixen, schriftlich festgehaltenen Arbeitszeiteinteilung unterliegen, lediglich die Einhaltung der Arbeitszeiteinteilung zu bestätigen. Dies muss zumindest am Ende jeder Entgeltperiode, sowie auf Verlangen des Arbeitsinspektorats erfolgen. Abweichungen von der Arbeitszeiteinteilung sind laufend festzuhalten.
Durchrechnung der Arbeitszeit
Wird im Betrieb ein Durchrechnungszeitraum angewendet, sind Beginn und Dauer dieses Durchrechnungszeitraums in den Arbeitsaufzeichnungen ausdrücklich festzuhalten.
Zeitaufzeichnung bei Gleitzeit
Ist vereinbart, dass bei Gleitzeit die Arbeitszeitaufzeichnungen vom Arbeitnehmer durchzuführen sind, so hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur ordnungsgemäßen Führung dieser Aufzeichnungen anzuleiten.
Zeiterfassung: Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
Nach Ende der Gleitzeitperiode hat sich der Arbeitgeber diese Aufzeichnungen aushändigen zu lassen und zu kontrollieren. Werden die Aufzeichnungen vom Arbeitgeber durch ein Zeiterfassungssystem geführt, ist dem Arbeitnehmer nach Ende der Gleitzeitperiode auf Verlangen eine Abschrift der Arbeitszeitaufzeichnungen zu übermitteln bzw. Einsicht in diese zu gewähren.
Außendienstmitarbeiter und Arbeitnehmer in Telearbeit
Für Arbeitnehmer, die
sind ausschließlich einfache Aufzeichnungen über die Dauer der Tagesarbeitszeit zu führen. In diesen Fällen können die Angaben über die zeitliche Lage der Arbeitszeit(en) und der Ruhepausen innerhalb eines Tages entfallen. Es genügen sogenannte „Saldoaufzeichnungen“.
Zeiterfassung & Ruhepausen
Grundsätzlich sind in den Arbeitszeitaufzeichnungen auch die Ruhepausen festzuhalten. Die Ruhepause ist keine Arbeitszeit und damit – von Ausnahmen in Kollektivverträgen abgesehen – auch nicht abzugelten. Die Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen über die Ruhepausen entfällt jedoch, wenn
Auskunftspflichten für das Arbeitsinspektorat
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitsinspektorat und dessen Organen
Arbeitnehmer haben darüber hinaus Anspruch auf eine kostenfreie Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen, wenn sie dies nachweislich verlangen.
Überstunden in der Arbeitszeiterfassung
Geleistete Überstunden sind in der Abrechnung auszuweisen. Bei erhöhtem Arbeitsbedarf sind 20 Überstunden wöchentlich zulässig. Die tägliche Arbeitszeit darf 12 Stunden, die wöchentliche 60 Stunden nicht überschreiten. Die wöchentliche Arbeitszeit darf allerdings im Durchschnitt von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten.
Das AZG enthält eine Fülle komplexer Regelungen betreffend der Arbeitszeiten von Arbeitnehmern in verschiedensten Unternehmen. Verletzungen des AZG werden mit hohen Strafen für die verantwortlichen Personen, meistens die Geschäftsführer, geahndet. Daher sollte jedes Unternehmen auf ein verlässliches und funktionierendes System zurückgreifen, um die Arbeitszeiten der Mitarbeiter ordnungsgemäß zu erfassen und zu dokumentieren. Wir von GeCOSOFT GmbH bieten schon seit über 20 Jahren die Komplettlösung für dieses Problem an.
Unsere online-fähige Zeiterfassung zeichnet täglich und wöchentlich die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter auf und wertet sie in Echtzeit aus. Vor Erreichen der sowohl gesetzlich geregelten, wie der kollektivvertraglichen, als auch der betrieblich vereinbarten Obergrenze, schlägt das System „Alarm“ und weist Sie darauf hin. Dies kann zum Beispiel per E-Mail an den betroffenen Mitarbeiter als auch an den Vorgesetzten erfolgen. So können Sie unter anderem folgenschweren Überschreitungen der höchst zulässigen Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter vorbeugen.
Die Form der Arbeitszeitaufzeichnung
Das Gesetz sieht keine konkrete Form vor, in der die Arbeitszeitaufzeichnungen zu erfolgen haben.
Der Arbeitnehmer sollte mit seiner Unterschrift jedenfalls regelmäßig die Richtigkeit der Arbeitszeitaufzeichnungen bestätigen. Dadurch kann sich der Arbeitgeber vor der unberechtigten Geltendmachung von Überstunden schützen.
Keine Aufzeichnung der Arbeitszeit?
Ist wegen Fehlens der Arbeitszeitaufzeichnungen eine Feststellung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit unmöglich, oder wird dem Arbeitnehmer die Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen verwehrt, verfallen diesbezügliche Ansprüche (z.B. auf Überstundenentgelt) nicht!
Zeit sparen – geht das?
Nein, Zeit lässt sich nicht sparen. Doch das Wort „sparen“ hat noch eine andere Bedeutung: Im Sinne von „weniger verbrauchen“.
Die GeCOSOFT Zeiterfassungssoftware hilft bei der genauen und einwandfreien Arbeitszeitaufzeichnung im Unternehmen und ist auf die österreichische Gesetzeslage aktuell abgestimmt.
Somit werden Ressourcen durch hocheffiziente Zeiterfassungssoftware eingespart, um sie in Ihrem Unternehmen sinnvoller einzusetzen.
Ganz im Sinne von Benjamin Franklin: „Ist die Zeit das Kostbarste unter allem, so ist Zeitverschwendung die allergrößte Verschwendung“.
Wir haben die Antworten auf all Ihre Fragen zur Zeiterfassung.
Entdecken Sie unseren reichhaltigen Blog!
In unserem Blog finden Sie sehr interessante & nützliche Beiträge zu den Themen Zeiterfassung und Zutrittskontrolle. Schauen Sie vorbei, um gleich den einen oder anderen Tipp für sich zu nutzen. Sie haben Fragen zu einem Thema oder würden gerne mehr darüber erfahren? Schreiben Sie uns einfach und wir werden dazu einen Beitrag erstellen.