Zeiterfassung, Zutrittskontrolle & einiges mehr

 

Zeiterfassung

Mit der GeCOTime® Software zur Zeiterfassung erfüllen Sie alle Anforderungen des Österreichischen Arbeitszeitgesetzes und unzähliger Kollektivverträge im Standard. Unsere in Österreich entwickelten Produkte ermöglichen die Umsetzung komplexer Funktionen bei einfacher Anwendung. GeCOTime® bietet anpassbare und individuelle Lösungen für ihr Unternehmen.

Betriebsdatenerfassung

Das GeCOTime®-Modul BDE/Auftrag ermöglicht die Verwaltung von Daten, wie das Erfassen und Auswerten von Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Qualitätsdaten. GeCOTime® BDE/Auftrag kann als Rückmeldesystem für PPS Lösungen oder eigenständiges BDE-System genutzt werden.

Web und Hosting

Die GeCOTime® ist eine moderne HTML basierte Web-Anwendung, für die Verwaltung von Zeiten, Betriebsdaten und Zutritt. Sie können die GeCOTime® auf Ihrem Windows Server installieren oder einen unserer spezialisierten Cloud-Server nutzen.

Faire Preise

GeCOTime® ist ein modulares System, welches dank Funktionsmodulen und Lizenzgrößen individuell und unkompliziert angepasst werden kann. Dadurch entsprechen die Kosten immer der Größe und den Bedürfnissen Ihres Unternehmens.

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +43 1 23 50 955 0

oder mittels Kontaktformular

GeCOSOFT ist ein Softwarehaus, das sich ausschließlich mit Themen rund um die Zeiterfassung, Zutrittskontrolle und Betriebsdatenerfassung in Unternehmen beschäftigt. Gemeinsam mit unserer Produktentwicklung in Deutschland wurde die Standard Software GeCOTime für die anspruchsvollen Anforderungen des Österreichischen Arbeitsrechts mit seinen unzähligen Kollektivverträgen entwickelt. Seit 1994 wird GeCOTime durch österreichische Mitarbeiter in Österreich vertrieben. Unsere Referenzen sprechen für sich!
Unsere Standard-Software GeCOTime ist branchenunabhängig, aber in der Funktion so umfangreich und flexibel, dass wir damit auch branchenspezifische Anforderungen in Unternehmen bedienen können. Unsere Kunden für Zeiterfassung kommen aus Industrie, Handel, Gewerbe, Dienstleistung, Banken, Touristik, Bauwesen, Handwerk, Energiewesen, Anlagenbau, Service, etc. Lesen Sie mehr dazu unter den Referenzen.
Die Skalierbarkeit unserer Produkt-Palette ermöglicht ein leistungsgerechtes Angebot für Betriebsgrößen ab 10 bis > 10.000 Mitarbeitern – perfekt für Ihre individuelle Personaleinsatzplanung!
Unsere Lizenz-Preise basieren auf der Anzahl der Mitarbeiter die von unseren Softwarelösungen erfasst werden und auf den eingesetzten Modulen. Dadurch ist eine Lösung von GeCOSOFT einerseits für ein KMU leistbar und bietet andererseits auch jedem Großunternehmen alle Funktionen zu einem sehr attraktiven Preis. GeCOSOFT ist Ihr Partner in Sachen Zeiterfassung. Da uns Support besonders wichtig ist, können Sie uns jederzeit über das Kontaktformular oder über Telefon erreichen. Wir melden uns umgehend!
Lösungen für Zeiterfassung, Zutrittskontrolle und BDE bestehen nicht nur aus der Lieferung und Installation der Software. Die Lösung ist immer ein System. Ganz gleich, ob es sich um die benötigte Erfassungs-Hardware (Terminals/Ausweise) oder die erforderliche IT- und Netzwerk-Infrastruktur handelt ist GeCOSOFT in der Lage, eine gesamte Systemlösung zu realisieren.
Die Standard Software GeCOTime ist eine moderne, Webbasierte Anwendung. Die Applikation wird ausschließlich über Internetbrowser aufgerufen und erfordert keine Softwareinstallation auf dem Arbeitsplatz.
Service und Support sind uns besonders wichtig. Die GeCOSOFT GmbH, mit Sitz in Wien, betreut Kunden und Interessenten in ganz Österreich mit speziell ausgebildeten Mitarbeitern.
Für die Datenerfassung bietet GeCOTime eine Vielzahl von Möglichkeiten, wobei die Anbindung von Hardware Terminals der meisten namhaften Hersteller, die Sie unserer Partner-Liste entnehmen können, über integrierte Kommunikationsmodule ohne Zusatzprogramme erfolgt. Auch der gemischte Einsatz von Terminals unterschiedlicher Hersteller ist möglich.
GeCOSOFT bietet neben den Standard Softwaremodulen für Zeiterfassung, Zutrittskontrolle und Betriebsdatenerfassung/Auftragszeiterfassung eine Vielzahl an Produkten, wie Zusatzmodule und Schnittstellen zu anderen Systemen an:
  • Mobile Erfassung von Zeit über APP
  • PEP Personal Einsatzplanung
  • Workflow
  • Besucherverwaltung
  • Schnittstellen zu SAP-HR
  • Schnittstellen zu allen Lohnverrechnungsprogrammen
  • Import- Exportschnittstellen zu PPS Systemen
  • Individualprogrammierung
Obwohl die Standardsoftware GeCOTime nahezu alle bekannten Anforderungen erfüllt gibt es immer wieder „echte“ Individual-Bedürfnisse. Unsere Programmierer und Anwendungsberater liefern Ihnen auch dafür eine Lösung.

Beratungsgespräch

Sie möchten ein Projekt aufsetzen und wünschen ein Angebot? Oder möchten Sie sich über ein Produkt informieren? Profitieren Sie von unserem Know-How! Erfahrene Mitarbeiter stehen Ihnen zur Verfügung – rufen Sie uns an: Tel: +43 1 23 50 955 – 0.

Technischer Support

Sie haben Fragen zur Parametrierung und wissen nicht weiter? Unsere Kolleginnen und Kollegen sind bestens mit der GeCOTime vertraut. Wir bieten fachlichen Support, um Ihre Probleme schnellstmöglich zu beheben.

Quick-Solution

Sie benötigen rasche Hilfe oder suchen nach einer passenden Lösung? Nehmen Sie gleich über das Anfrageformular Kontakt mit uns auf! Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen!

Zeiterfassung für KMU

Zeiterfassung für KMU muss leistungsstark, kostengünstig und einfach umzusetzen sein! Entdecken Sie unsere Software zur Mitarbeiter-Zeiterfassung für österreichische Klein- und Mittelunternehmen. Zum KMU Angebot

Zeit.

Zeiterfassung & Zeitaufzeichnung

Zeiterfassung: Pflichten & Rechte in Österreich

Jeder Arbeitgeber in Österreich ist per Gesetz verpflichtet, Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden seiner Arbeitnehmer zu führen. Die Zeitaufzeichnung muss sowohl die tägliche Arbeitszeit, als auch alle Pausen, sowie den Anfangs- und Endzeitpunkt des Arbeitstages schriftlich dokumentieren. Auch die Gesamt-Wochenarbeitszeit muss angeführt werden. Allerdings kann vereinbart werden, dass bei Gleitzeit, Außendienst und Telearbeit (Homeoffice) der Arbeitnehmer die Arbeitszeitaufzeichnung selbst führt. Die generelle Aufzeichnungspflicht besteht auch für Kleinbetriebe mit nur einem oder wenigen Mitarbeitern.

Time.

Zeiterfassung im Home Office und in Kleinbetrieben

Findet eine Beschäftigung während der Ersatzruhe, der Feiertagsruhe oder der wöchentlichen Ruhezeit statt, müssen zusätzliche Vorschriften beachtet werden.

Die Arbeitszeitaufzeichnungen sind die Grundlage der Entlohnung. Fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen können die Strafbarkeit des Unternehmers zur Folge haben. Die Einhaltung der Aufzeichnungspflicht wird vom Arbeitsinspektorat geprüft. Ob solche Kontrollen angekündigt werden, steht übrigens im Ermessen der Arbeitsinspektionsorgane. Dabei ist auf Erfolg und Zweck der Amtshandlung, sowie nach Möglichkeit auch auf betriebliche Erfordernisse Bedacht zu nehmen.

Zeiterfassung im Homeoffice

Für Arbeitnehmer, die
  • die Lage ihrer Arbeitszeit und ihren Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen können, oder
  • ihre Tätigkeit überwiegend in ihrer Wohnung („Telearbeit“) ausüben,
sind ausschließlich einfache Aufzeichnungen über die Dauer der Tagesarbeitszeit zu führen. In diesen Fällen können die Angaben über die zeitliche Lage der Arbeitszeit(en) und der Ruhepausen innerhalb eines Tages entfallen. Es genügen sogenannte „Saldoaufzeichnungen“.
Grundsätzlich sind in den Arbeitszeitaufzeichnungen auch die Ruhepausen festzuhalten. Die Ruhepause ist keine Arbeitszeit und damit – von Ausnahmen in Kollektivverträgen abgesehen – auch nicht abzugelten. Die Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen über die Ruhepausen entfällt jedoch, wenn
  • durch Betriebsvereinbarung, oder in Betrieben ohne Betriebsrat durch Einzelvereinbarung, Beginn und Ende der Ruhepausen festgelegt werden, oder es dem Arbeitnehmer überlassen wird, innerhalb eines festgelegten Zeitraumes die Ruhepausen zu nehmen und
  • in der Praxis von dieser Vereinbarung nicht abgewichen wird.
 
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitsinspektorat und dessen Organen
  • die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und
  • auf Verlangen Einsicht in die Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu geben.
Arbeitnehmer haben darüber hinaus Anspruch auf eine kostenfreie Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen, wenn sie dies nachweislich verlangen.
Geleistete Überstunden sind in der Abrechnung auszuweisen. Bei erhöhtem Arbeitsbedarf sind 20 Überstunden wöchentlich zulässig. Die täg­liche Arbeitszeit darf 12 Stunden, die wöchentliche 60 Stunden nicht über­schreiten. Die wöchentliche Arbeitszeit darf allerdings im Durchschnitt von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten.

Zeiterfassung in Österreich

Der Arbeitgeber hat bei Arbeitnehmern, die einer fixen, schriftlich festgehaltenen Arbeitszeiteinteilung unterliegen, lediglich die Einhaltung der Arbeitszeiteinteilung zu bestätigen. Dies muss zumindest am Ende jeder Entgeltperiode, sowie auf Verlangen des Arbeitsinspektorats erfolgen. Abweichungen von der Arbeitszeiteinteilung sind laufend festzuhalten.
Wird im Betrieb ein Durchrechnungszeitraum angewendet, sind Beginn und Dauer dieses Durchrechnungszeitraums in den Arbeitsaufzeichnungen ausdrücklich festzuhalten.
Ist vereinbart, dass bei Gleitzeit die Arbeitszeitaufzeichnungen vom Arbeitnehmer durchzuführen sind, so hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur ordnungsgemäßen Führung dieser Aufzeichnungen anzuleiten.
Nach Ende der Gleitzeitperiode hat sich der Arbeitgeber diese Aufzeichnungen aushändigen zu lassen und zu kontrollieren. Werden die Aufzeichnungen vom Arbeitgeber durch ein Zeiterfassungssystem geführt, ist dem Arbeitnehmer nach Ende der Gleitzeitperiode auf Verlangen eine Abschrift der Arbeitszeitaufzeichnungen zu übermitteln bzw. Einsicht in diese zu gewähren.

Arbeitszeitgesetz (AZG)

GeCOTime® Zeiterfassung und das Österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG)

Das AZG enthält eine Fülle komplexer Regelungen betreffend der Arbeitszeiten von Arbeitnehmern in verschiedensten Unternehmen. Verletzungen des AZG werden mit hohen Strafen für die verantwortlichen Personen, meistens die Geschäftsführer, geahndet. Daher sollte jedes Unternehmen auf ein verlässliches und funktionierendes System zurückgreifen, um die Arbeitszeiten der Mitarbeiter ordnungsgemäß zu erfassen und zu dokumentieren. Wir von GeCOSOFT GmbH bieten schon seit über 20 Jahren die Komplettlösung für dieses Problem an. Unsere online-fähige Zeiterfassung zeichnet täglich und wöchentlich die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter auf und wertet sie in Echtzeit aus. Vor Erreichen der sowohl gesetzlich geregelten, wie der kollektivvertraglichen, als auch der betrieblich vereinbarten Obergrenze, schlägt das System „Alarm“ und weist Sie darauf hin. Dies kann zum Beispiel per E-Mail an den betroffenen Mitarbeiter als auch an den Vorgesetzten erfolgen. So können Sie unter anderem folgenschweren Überschreitungen der höchst zulässigen Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter vorbeugen.

Zeiterfassung AZG

Die Form der Arbeitszeitaufzeichnung Das Gesetz sieht keine konkrete Form vor, in der die Arbeitszeitaufzeichnungen zu erfolgen haben. Der Arbeitnehmer sollte mit seiner Unterschrift jedenfalls regelmäßig die Richtigkeit der Arbeitszeitaufzeichnungen bestätigen. Dadurch kann sich der Arbeitgeber vor der unberechtigten Geltendmachung von Überstunden schützen.
Keine Aufzeichnung der Arbeitszeit? Ist wegen Fehlens der Arbeitszeitaufzeichnungen eine Feststellung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit unmöglich, oder wird dem Arbeitnehmer die Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen verwehrt, verfallen diesbezügliche Ansprüche (z.B. auf Überstundenentgelt) nicht!

Effiziente Zeiterfassung

Zeit sparen – geht das?

Nein, Zeit lässt sich nicht sparen. Doch das Wort „sparen“ hat noch eine andere Bedeutung: Im Sinne von „weniger verbrauchen“. Die GeCOSOFT Zeiterfassungssoftware hilft bei der genauen und einwandfreien Arbeitszeitaufzeichnung im Unternehmen und ist auf die österreichische Gesetzeslage aktuell abgestimmt. Zeiterfassungssoftware für Ihr Unternehmen Somit werden Ressourcen durch hocheffiziente Zeiterfassungssoftware eingespart, um sie in Ihrem Unternehmen sinnvoller einzusetzen. Ganz im Sinne von Benjamin Franklin: „Ist die Zeit das Kostbarste unter allem, so ist Zeitverschwendung die allergrößte Verschwendung“.

GeCOSOFT Blog

In unserem Blog finden Sie sehr interessante & nützliche Beiträge zu den Themen Zeiterfassung und Zutrittskontrolle. Schauen Sie vorbei, um gleich den einen oder anderen Tipp für sich zu nutzen. Sie haben Fragen zu einem Thema oder würden gerne mehr darüber erfahren? Schreiben Sie uns einfach und wir werden dazu einen Beitrag erstellen.