Zeiterfassung in Österreich – was muss dokumentiert werden?

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Die Zeiterfassung ist in Österreich ein zentrales Thema, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von großer Bedeutung ist. Die gesetzlichen Vorgaben sollen sicherstellen, dass Arbeitszeiten korrekt erfasst werden und alle geltenden Bestimmungen, wie Höchstarbeitszeiten und Pausenregelungen, eingehalten werden. Doch was genau muss bei der Arbeitszeiterfassung in Österreich dokumentiert werden? Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

1. Welche Zeiten müssen erfasst werden?

Damit die Arbeitszeiten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, müssen bestimmte Daten systematisch erfasst werden. Folgende Punkte sind in Österreich bei der Arbeitszeiterfassung von zentraler Bedeutung:

a) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

Der wohl wichtigste Punkt der Arbeitszeiterfassung ist die Dokumentation des tatsächlichen Beginns und Endes der täglichen Arbeitszeit. Dies bedeutet, dass jede Arbeitsperiode erfasst werden muss, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer die erlaubte Arbeitszeit nicht überschreiten. Die Erfassung dieser Zeiten ist entscheidend, um Überstunden korrekt zu berechnen und die Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten zu überprüfen.

b) Pausenzeiten

Nach sechs Stunden Arbeit haben Arbeitnehmer in Österreich Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten. Diese Pausen dürfen nicht zur Arbeitszeit zählen und müssen daher getrennt von der regulären Arbeitszeit erfasst werden. Es ist wichtig, die Pausen korrekt zu dokumentieren, da Pausenzeiten nicht zu den vergüteten Arbeitszeiten gehören und die Einhaltung der Pausenregelung gesetzlich vorgeschrieben ist.

c) Überstunden und Mehrarbeit

Überstunden, also Arbeitszeiten, die über die normale tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen, müssen ebenfalls explizit erfasst werden. Dabei ist nicht nur die Dauer der Überstunden zu dokumentieren, sondern auch, ob diese finanziell abgegolten oder durch Freizeitausgleich kompensiert werden. Die Überstundenregelung ist in vielen Branchen vertraglich unterschiedlich geregelt, weshalb die korrekte Erfassung besonders wichtig ist.

d) Ruhezeiten

Zwischen zwei Arbeitstagen müssen in Österreich mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Diese Ruhezeit ist entscheidend für die Erholung der Arbeitnehmer und wird durch das Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben. Auch wenn die Ruhezeit selbst nicht explizit dokumentiert werden muss, lässt sich ihre Einhaltung durch die Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeiten und Pausen überprüfen.

e) Arbeit an Sonn- und Feiertagen

In bestimmten Branchen oder Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen arbeiten. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, diese Arbeitszeiten genau zu dokumentieren, da Sonn- und Feiertagsarbeit in der Regel durch spezielle Zulagen oder Freizeitausgleich abgegolten werden muss. Diese Zeiten sollten gesondert in der Arbeitszeiterfassung ausgewiesen werden.

2. Welche Form der Dokumentation ist erlaubt?

In Österreich ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter zu dokumentieren. Allerdings gibt es keine Vorgabe, welche Form der Zeiterfassung verwendet werden muss. Folgende Methoden sind zulässig:

  • Manuelle Zeiterfassung (z.B. Stundenzettel)
  • Elektronische Zeiterfassungssysteme (z.B. Stempeluhr, Softwarelösungen)
  • Excel-Tabellen oder andere digitale Systeme

Wichtig ist, dass die Erfassung vollständig, korrekt und nachprüfbar ist. Das bedeutet, dass die Dokumentation so erfolgen muss, dass sie jederzeit von der Arbeitsinspektion geprüft werden kann. Besonders in Unternehmen mit flexiblen Arbeitszeiten oder Homeoffice-Regelungen bieten sich digitale Systeme an, die eine einfache und präzise Erfassung ermöglichen.

3. Verantwortung des Arbeitgebers

Die Verantwortung für die korrekte Erfassung der Arbeitszeiten liegt in Österreich beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass die Arbeitszeiten lückenlos und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfasst werden. In einigen Fällen, wie etwa bei Gleitzeitmodellen oder Vertrauensarbeitszeit, kann diese Aufgabe jedoch auch an die Arbeitnehmer übertragen werden, die ihre Zeiten selbst dokumentieren.

4. Aufbewahrungspflicht der Arbeitszeitaufzeichnungen

Die erfassten Arbeitszeiten müssen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Diese Aufbewahrungspflicht dient dazu, den Behörden bei Bedarf eine Überprüfung der Arbeitszeitaufzeichnungen zu ermöglichen. Die Arbeitsinspektion kann stichprobenartig Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften zu überprüfen. Wer seine Dokumentationspflicht verletzt, riskiert hohe Geldstrafen und muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

5. Sonderregelungen bei Führungskräften und Außendienstmitarbeitern

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es in Österreich Ausnahmen bei der Arbeitszeiterfassung. Leitende Angestellte und Außendienstmitarbeiter sind oft von der Verpflichtung zur detaillierten Zeiterfassung ausgenommen, da ihre Arbeitszeiten schwer messbar sind. In solchen Fällen greift das Prinzip der Vertrauensarbeitszeit, bei der die geleisteten Arbeitsstunden nicht exakt erfasst werden müssen.

6. Warum ist die Arbeitszeiterfassung wichtig?

Die Dokumentation der Arbeitszeiten hat mehrere Vorteile und erfüllt wesentliche Schutzfunktionen:

  • Schutz der Arbeitnehmer: Sie stellt sicher, dass gesetzliche Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden und Überstunden korrekt vergütet werden.
  • Transparenz: Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben einen klaren Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden, Pausen und Überstunden.
  • Vermeidung von Konflikten: Eine genaue Zeiterfassung reduziert das Risiko von Streitigkeiten über geleistete Arbeitsstunden und deren Bezahlung.
  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitszeiten zu dokumentieren, um mögliche Strafen und arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Fazit

Die Arbeitszeiterfassung in Österreich ist ein unverzichtbares Instrument zur Sicherstellung fairer und gesetzeskonformer Arbeitsbedingungen. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass alle relevanten Daten – Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausen, Überstunden und Arbeit an Sonn- und Feiertagen – korrekt dokumentiert werden. Während es keine strikte Vorgabe zur Form der Zeiterfassung gibt, ist es entscheidend, dass die Aufzeichnungen vollständig, nachvollziehbar und jederzeit überprüfbar sind.

Für Arbeitnehmer bietet eine korrekte Zeiterfassung Schutz vor unbezahlter Mehrarbeit und sichert ihnen die korrekte Vergütung ihrer geleisteten Arbeitsstunden. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und ein transparentes Arbeitsumfeld zu fördern.

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