Seit 2019 gibt es in Österreich den persönlichen Feiertag. Viele kennen ihn nicht. Dabei ist er ein rechtlicher Anspruch auf einen freien Tag pro Jahr. Und diesen persönlichen Feiertag oder auch „einseitiger Urlaubsantritt“ genannt, muss man auch in der Zeiterfassung abbilden. In diesem Beitrag erfährst du das Wichtigste in Kürze.
Was ist der persönliche Feiertag?
Der persönliche Feiertag ist ein bezahlter freier Tag, den du dir selbst aussuchen darfst.
Du bekommst ganz normal dein Gehalt, so wie an anderen gesetzlichen Feiertagen.
Wer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Feiertag?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich haben Anspruch auf einen persönlichen Feiertag. Aber Achtung – dafür musst du auf folgendes achten.
Wie beantragen meinen persönlichen Feiertag?
• schriftlich beim Arbeitgeber
• mindestens 3 Monate im Voraus
• Datum angeben
Dann ist der Tag fix. Der Arbeitgeber kann ihn nicht ablehnen!
Wichtig zu wissen…
• es handelt sich um nur EINEN Tag pro Jahr
• ein Übertrag ins nächste Jahr ist nicht möglich
Der Tag zählt wie ein gesetzlicher Feiertag.
Was ist, wenn ich entscheide doch lieber zu arbeiten?
Du kannst an dem Tag freiwillig arbeiten. Dann verfällt der Tag nicht – du kannst ihn innerhalb des Jahr wieder nutzen.
Was ist der Unterschied zum Urlaub?
Persönlicher Feiertag (1x pro Jahr):
Anspruch Genehmigung? ❌ Nein Bezahlung? ✅ Ja
Urlaubstag (25/30 Tage/Jahr):
Anspruch Genehmigung? ✅ Ja Nein Bezahlung? ✅ Ja
Sollte man an diesem Tag dann arbeiten müssen, so muss die Zeiterfassung diesen persönlichen Urlaubstag auch als Feiertag berechnen.
Fazit:
Du hast jedes Jahr einen persönlichen Feiertag frei.
Nutze ihn bewusst – zum Beispiel für Familie, Freunde oder dich selbst.
Wichtig: Früh genug beim Arbeitgeber melden!
Hier noch ein paar weiter Tipps für dich:
Schau doch auf folgende Blogbeiträge auf unserer Homepage:
„Zeiterfassung: Urlaube planen und Rückstellungen berechnen“
Mach dich auch bei der Arbeiterkammer schlau….
„Persönlicher Feiertag bzw. einseitige Urlaubsbekanntgabe“