Ruhezeiten in der Zeiterfassung: Was gilt in Österreich?

Die GeCOTime Zeiterfassungssoftware verwaltet Personen, erfasst Zeitdaten und wertet die Ergebnisse in verschiedenen Formaten aus. Mit der GeCOTime Zeiterfassungssoftware decken Sie das Erfassen von Zeitdaten ab – vollständig abgestimmt auf das österreichische Arbeitsrecht.

In der modernen Arbeitswelt spielt die Zeiterfassung eine entscheidende Rolle, um Arbeitszeiten transparent zu dokumentieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Ein besonders wichtiger Aspekt dabei sind die Ruhezeiten, die Arbeitnehmern zwischen ihren Arbeitsphasen zustehen. In Österreich gibt es klare gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass Arbeitnehmer ausreichend Erholungsphasen haben.


Ruhezeiten dienen dazu, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu erhalten. Ohne ausreichende Erholungsphasen steigt das Risiko für Stress, Erschöpfung und gesundheitliche Probleme. Zudem können Verstöße gegen Ruhezeiten zu rechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber führen.

In Österreich sind Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz bzw. in den Kollektivverträgen klar geregelt.

    Tägliche Ruhezeit:

    Nach Beendigung der Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt werden. In bestimmten Branchen unter bestimmten Voraussetzungen kann diese auf 8 Stunden verkürzt werden.

    Wochenruhe / Wochenendruhe:

    Prinzipiell gilt: Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine ununterbrochene Wochenruhe von mindestens 36 Stunden.

    Wochenendruhe hingegen bedeutet eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden, in die der Sonntag fallen muss. Je Kollektivvertrag gibt es natürlich auch hier Ausnahmen!

    Wer aber während der Wochenendruhe beschäftigt ist, hat (je Kollektivvertrag) statt dem Wochenende dann während der Woche Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden. Hier spricht man dann von Wochenruhe. Die Wochenruhe muss einen ganzen Kalendertag einschließen.

    Ersatzruhe:

    Das Ausmaß der Ersatzruhe muss der erfolgten Beschäftigung innerhalb des Zeitraumes von 36 Stunden vor dem Arbeitsbeginn der nächsten Arbeitswoche entsprechen. Die Ersatzruhe hat unmittelbar vor dem Beginn der folgenden wöchentlichen Ruhezeit zu liegen, für die Ersatzruhe gebührt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

    Ruhepausen während der Arbeit:

    Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben.

    Besondere Regelungen:

    Für bestimmte Berufsgruppen wie Schichtarbeiter oder Beschäftigte im Gastgewerbe gibt es Sonderregelungen, die eine Anpassung der Ruhezeiten ermöglichen.

    Worauf muss man bei der Zeiterfassung achten?


    Damit Ruhezeiten korrekt dokumentiert und eingehalten werden, sollten Unternehmen folgende Punkte beachten:

      • Automatisierte Zeiterfassungssysteme nutzen, um Arbeits- und Ruhezeiten genau zu erfassen.
      • Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
      • Transparente Kommunikation mit Mitarbeitern über ihre Rechte und Pflichten.

      Ruhezeiten sind ein essenzieller Bestandteil der Arbeitszeitregelung in Österreich. Sie schützen die Gesundheit der Arbeitnehmer und sorgen für eine nachhaltige Arbeitsweise. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Zeiterfassungssysteme die gesetzlichen Vorgaben korrekt abbilden, um sowohl rechtliche als auch gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

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