Pausen buchen und berechnen in der Zeiterfassung

Die GeCOTime Zeiterfassungssoftware verwaltet Personen, erfasst Zeitdaten und wertet die Ergebnisse in verschiedenen Formaten aus. Mit der GeCOTime Zeiterfassungssoftware decken Sie das Erfassen von Zeitdaten ab – vollständig abgestimmt auf das österreichische Arbeitsrecht.
Pausenabzug Zeiterfassung

Auch wenn das Thema „Pausen“ im Arbeitszeitgesetz (AZG) grundlegend geregelt ist, gibt es in der Praxis sehr viele unterschiedliche Möglichkeiten der betrieblichen Umsetzung. Durch Einsatz eines leistungsfähigen Zeiterfassungssystems können betriebliche Vereinbarungen der Pausen sinnvoll unterstütz werden. Hier einige Beispiele, wie das System GeCOTime dafür genutzt werden kann.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob die betriebliche Regelung das Buchen von Pausen vorsieht und ob es zusätzliche Vereinbarungen (z.B. bezahlte Pausen) gibt. Außerdem ist zu berücksichtigen, ob die Pausen zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Zeitfenstern eingehalten werden müssen. Oder steht es den Mitarbeitern frei, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (also spätestens nach 6 Stunden durchgehender Arbeitszeit) die Pause(n) zu konsumieren.
Aus der Sicht der Implementierung im Zeiterfassungssystem kann die GeCOTime folgende Arten unterscheiden:

  1. Fixe Pausen
    Fixe Pausen sind Uhrzeitabhängig. Es wird der Beginn und das Ende der Pause festgelegt, sowie die Dauer der Pause.
  2. Variable Pause
    Die Pause wird nur dann im System berechnet und gebucht, wenn die erfasste Arbeitszeit eine bestimmte Anzahl von Stunden / Minuten überschreitet. Egal zu welcher Uhrzeit der Arbeitsbeginn oder das Arbeitsende erfolgt. (z.B. nach 6 Stunden Arbeitszeit wird automatisch eine halbe Stunde Pause abgezogen.)
  3. Kombi Pause
    Die Pause muss zwischen einer bestimmten Uhrzeit konsumiert werden. Wird eine kürzere Pausenzeit gestempelt, wird die Pausenzeit auf die Vorgabe aufgefüllt. Wird eine längere Pause als die Vorgabe gestempelt, wird die tatsächliche Pausenzeit gerechnet.
  4. Zusatzpause bei fehlender Pausenbuchung
    Wird aber gar nicht ausgestempelt, so kann eine zusätzliche Pause, eine Zusatzpause („Strafpause“), abgezogen werden.

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