Urlaubsvorgriff in der Zeiterfassung

Die GeCOTime Zeiterfassungssoftware verwaltet Personen, erfasst Zeitdaten und wertet die Ergebnisse in verschiedenen Formaten aus. Mit der GeCOTime Zeiterfassungssoftware decken Sie das Erfassen von Zeitdaten ab – vollständig abgestimmt auf das österreichische Arbeitsrecht.
Urlaub Urlaubsplanung Zeiterfassung

Mit Zustimmung des Arbeitsgebers können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Urlaubstage konsumieren, auf die eigentlich noch kein Anspruch besteht.

Urlaub im Arbeitsjahr

Jeder Mitarbeiter hat bereits zu Beginn jedes Arbeitsjahres Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Der volle Jahresurlaubsanspruch umfasst dabei 5 Kalenderwochen. Das sind 25 Tage bei einer 5-Tage Woche bzw. 30 Tage bei einer 6-Tage-Woche.

Einzige Ausnahme: In den ersten sechs Monaten ab Anstellungsbeginn steht nur der aliquote Urlaubsanspruch zur Verfügung.

Urlaubsanspruch mit Diensteintritt

Die Urlaubsperiode besteht also parallel zum Arbeitsjahr. Durch eine Betriebsvereinbarung oder durch den Kollektivvertrag geregelt, kann die Urlaubsperiode auch mit dem Arbeitsjahr beginnen. 

Kann ich mehr Urlaubstage verbrauchen?

Möchte ein Mitarbeiter mehr Urlaubstage konsumieren, als ihm in der entsprechenden Periode zusteht, sieht das Arbeitsgesetz keine eindeutige Regelung vor.

Es besteht also kein Rechtsanspruch auf einen Urlaubsvorgriff! Es ist dem Arbeitgeber überlassen, den Mitarbeiter Urlaubsansprüche vorziehen zu lassen.

Urlaubsvorgriff schriftlich vereinbaren

Wird ein zusätzlicher Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt, empfehlen wir in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung. Die Vereinbarung sollte klar zum Ausdruck bringen, dass es ein Vorgriff auf Urlaubstage der nächsten Periode ist. Im besten Fall bestätigt die Vereinbarung aber auch, dass der Arbeitnehmer einverstanden ist, im Fall eines vorzeitigen Endes des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber das angefallene Urlaubsentgelt zu erstatten.

Urlaubsvorgriff in der Zeiterfassung verwalten

Wie unterstützt die elektronische Zeiterfassung beim Urlaubsvorgriff?

Im Zeiterfassungssystem wird der Urlaubsanspruch automatisch, jährlich mit dem Eintrittsdatum oder mit dem Arbeitsjahr errechnet und am Urlaubskonto gutgeschrieben. Der aktuelle Urlaubsstand, die also noch verfügbaren Urlaubstage bis Periodenende, können vom Mitarbeiter jederzeit abgefragt oder von berechtigten Personen übermittelt werden.  

Genehmigungssystem in der Zeiterfassung

Mit dem Genehmigungssystem einer Zeiterfassung sind Grenzwerte hinterlegt, die regeln, wieviel und ob ein Urlaubsvorgriff gemacht werden darf. Über automatische Benachrichtigung werden Vorgesetzte bzw. Zeitbeauftragte Informiert wie hoch der Resturlaubsstand des Mitarbeiters ist.

Workflow Zeiterfassung

Wenn das Zeiterfassungssystem mit einem Workflow gekoppelt ist, werden hier Grenzwerte hinterlegt, wieweit ein Urlaubsantrag in die Zukunft gestellt werden kann und ob ein Urlaubsvorgriff möglich ist. Wird ein Urlaubsvorgriff generell ermöglicht, muss noch definiert werden, in welchem Ausmaß der Urlaubsvorgriff erlaubt ist.

Über die automatische Benachrichtigung eines Workflow – Urlaubantrages wird der Vorgesetzte informiert, wie hoch der Resturlaubsstand des Mitarbeiters ist und ob hier ein Vorgriff stattfindet.

Flexible Software für Arbeitszeiterfassung

Der Vorgesetzte kann natürlich jederzeit auch die Automatik des Workflows außer Kraft setzten und entgegen dem voreingestellten Wert den Vorgriff erweitern oder ablehnen.

Arbeitszeiterfassung im Unternehmen

Egal ob Jahresanspruch, Urlaubsvorgriff oder Rückstellung: Mit einem leistungsfähigen Zeiterfassungsprogramm können Urlaubsansprüche jederzeit und für jeden beliebigen Stichtag ermittelt werden.

Sie sind auf der Suche dem besten System zur Erfassung von Arbeitszeiten und Urlaubstagen von Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen?

Die GeCOTIME Software ist eine flexible und nachhaltige Lösung für Zeiterfassung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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